Das Neue Sabatini Gesetz gewährt ab 1.1.2023 durch das zuständige Ministerium kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Sitz in Italien über Banken bzw. Leasinggesellschaften die Finanzierung von neuen Investitionsgütern ( Anlagen, Maschinen zu Produktionszwecken, Hardware und Software und Digitaltechnologie) in Form von Zinsvergünstigungen, die je nach Art der Investition zwischen 2,75% für normale Investitionsgüter und 3,575% p.a. für Investitionsgüter 4.0 oder neue Investitionsgüter (green) mit geringer Umweltbelastung betragen können.
Die Dauer der Finanzierung darf 5 Jahre nach Abschluss des Finanzierungsvertrags nicht überschreiten und umfasst Beträge für Investitionen zwischen Euro 20.000,00 und höchstens Euro 4.000.000,00.
Die Anträge auf die Vergünstigung sind bei den zuständigen Finanzierungsinstituten einzureichen.
Die gewährten Zinsvergünstigungen können je nach Verfügbarkeit bei Investitionen bis zu Euro 200.000,00 durch Einmalzahlung geleistet werden, sofern der Antrag nach dem 1.1.2022 gestellt wurde; bei höheren Beträgen wird die Vergünstigung grundsätzlich in 5 Jahresraten vom zuständigen Ministerium ausgezahlt, vorausgesetzt, dass die begünstigte Investition vollständig vom Begünstigten bezahlt wurde.
Die Investitionen müssen bei dem zu erwartenden Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes nicht wie früher innerhalb 12 Monaten, sondern können nunmehr in 18 Monaten durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Widerruf der Vergünstigung.
Besagte Vergünstigung kann grundsätzlich auch bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigung von Investitionen 4.0 in Anspruch genommen werden.